Warnamt X

 

Warnamt X SicherheitsschleuseZur Hochzeit des kalten Krieges gab es 10 Warnämter in der Bundesrepublik Deutschland, bis Mitte der 90ziger Jahre waren diese mit der Warnung und Alarmierung der Bevölkerung vor Gefahren im Frieden und Verteidigungsfall beauftragt. Eine Militärische Funktion gab es nicht, die Warnämter waren Teil des Zivilschutzes.


Zuständig war der Bundesminister des Inneren und die Warämter waren dem Bundesamt für Zivilschutz unterstellt. Als freiwilliger Helfer konnte man beim Warndienst tätig werden und bei einer längere Verpflichtungszeit wurde der Dienst auch als Wehrersatzdienst, zu Zeiten der aktiven Wehrpflicht angerechnet. Im Alarmfall betrug die Einsatzpersonalstärke bis zu 120 Personen.
 

Zwischen 1957 und 1958 wurden die 10 Warnämter der BRD ins Leben gerufen. Am Anfang wurde der Dienst in herkömmlichen Gebäuden verrichtet, während verbunkerten Anlagen errichtet wurden. Mit einer Decken und Wandstärke von 3,5 Metern und einer Schutzbelüftung gegen C und B Waffen gehörten diese nach der Fertigstellung der höchsten Schutzklasse an.
Besetzt waren sie nur tagsüber mit einem festen Personalstamm, in der Nacht gab es einen Breitschaftsdienst Vorort der im Alarmfall die restlichen Mitarbeiter alarmierte. Die Bunkeranlagen waren gleichartig aufgebaut und ermöglichte dem Personal im Alarmfall einen autharken Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, ohne fremde Versorgung von Aussen.

 
Zu Beginn waren die definierten Gefahren nur militärische Art, wie Luftangriffe, Fernwaffenbeschuss oder Angriffe mit ABC-Waffen.
Während der aktiven Zeit der Warnämter wurde der Aufgabenbereich dann auch auf zivile Bedrohungen (Schadstoffaustritt und ähnliches) der Bevölkerung ausgeweitet. Es konnte zentral Feuer oder auch Katastrophenalarm ausgelöst werden. Dazu wurden auch neue Sirenensignale geschaffen.

 
Die Warnämter verfügten über ein Telekommunikationsnetz mit Rundspruchstellen, das die Kommunikation mit den anderen Warnämtern, Rundfunk, sowie weiterer ca. 12.000 angeschlossener “Warnstellen“ im In- und Ausland beinhaltete.

 

Nach Beendigung des kalten Krieges und Fall des Eisernen Vorhanges, Ende der 90ziger Jahre wurden die Ämter aufgelöst. Die festangestellten Mitarbeiter wurden in das Bundesamt für Zivilschutz integriert.

Die Warnämter waren mit einem Sicherheitszaun umgeben und befanden sich alle an abgelegenen Orten.

 

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